Ausbildungsvergütung

Der Ausbildungsbetrieb bezahlt dem/der Auszubildenden eine angemessene Vergütung, die jährlich steigt. Rechtsgrundlage § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Vergütungsanspruch und Mindestvergütung

§ 17 Berufsbildungsgesetz