Prüfungen

Zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung gilt es, Prüfungen zu bestehen. Wir haben alle wichtigen Informationen zu Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen für Sie zusammengestellt.

Geselle und Ausbilduer am Auto
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Der Nachweis für qualifizierte Fachkräfte

Die Handwerkskammern (bzw. die beauftragten Innungen) führen Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen in den handwerklichen und einigen nicht handwerklichen, insbesondere kaufmännischen Ausbildungsberufen durch. Insgesamt werden im Kammerbezirk jährlich ca. 2.500 Gesellen- und Abschlussprüfungen und ebenso viele Zwischenprüfungen abgenommen.

Jede und jeder Auszubildende muss mindestens eine Zwischenprüfung ablegen. Am Ende der Ausbildungszeit steht die Gesellen- bzw. Abschlussprüfung. In einigen Ausbildungsberufen gibt es die so genannte „gestreckte Gesellen-/Abschlussprüfung“.

Auch die gestreckte Abschlussprüfung ist zweigeteilt. Der erste Teil findet im Laufe des zweiten Ausbildungsjahrs statt. Der genaue Zeitpunkt ist in der Ausbildungsordnung für Ihren Beruf festgelegt. Der zweite Prüfungsteil folgt am Ende der Ausbildungszeit.

Gesellenprüfungsordnung der Handwerkskammer Freiburg (890.88 KB)

Anlagen zur Prüfungsordnung

Anlage 1 zur Gesellenprüfungsordnung (290.9 KB)

Anlage 2 zur Gesellenprüfungsordnung Bewertungsschlüssel (65.6 KB)

Vorzeitige Zulassung

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung (58.57 KB)

Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung in besonderen Fällen – nicht gestreckt (20.38 KB)

Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung in besonderen Fällen – gestreckt (20.39 KB)

Ihre Ansprechpartner

Tobias Krause

Gesellen- und Abschlußprüfung
Telefon 0761 21800-225
Fax 0761 21800-233
tobias.krause@hwk-freiburg.de

Tim Woldt

Gesellen- und Abschlussprüfung
Telefon 0761 21800-235
Fax 0761 21800-233
tim.woldt@hwk-freiburg.de